AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YD3Y1UAAE9W9/documents) · Abgerufen am 19.08.2026 05:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-340416-2024/

Textile Vollversorgung - Kreiskrankenhaus Emmendingen

Notice-ID: ted-340416-2024 · Procedure-ID: b754d33c-b90d-4460-8bfa-e86e729d8048

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreiskrankenhaus Emmendingen, Emmendingen
Bezugsberechtigte
AGKAMED GmbH
Veröffentlicht
07.06.2024
Frist (Submission)
09.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
98310000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Vergabeverfahren beinhaltet die zentral angelieferte Stationswäsche im Lohnwaschverfahren und die zentral angelieferte Miet-Berufskleidung inkl. einer umfassenden textilen Versorgungsassistenz (siehe entsprechende Leistungsbeschreibung) sowie die Gestellung und den Betrieb eines RFID-Kleiderentnahme- und Rückgabesystems am Klinikstandort des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistung beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung des Auftraggebers vor und bei Leistungsübernahme.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
87 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).