AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – A 98, Abschnitt 8/9, Hauenstein - AS Tiengen, Artenschutzfachbeitrag und Verfahrensbegleitung (Lph 3+4)
Stammdaten
- Auftraggeber
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
- Veröffentlicht
- 10.06.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Für den Abschnitt 8/9 der A98 zwischen Hauenstein und Tiengen West ist zwischen 2020 und 2023 die Vorplanung (LPH 2) erarbeitet und eine Vorzugsvariante hergeleitet worden. Parallel dazu wurde ein freiwilliges Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Die Vorzugsvariante ist eine Talvariante und wird als Variante B2a bezeichnet. Sie hat eine Gesamtlänge von 15,24 Kilometer. Die Hauptbauwerke sind der Tunnel Albbruck (Länge ca. 4.000 m), der Tunnel Waldshut (inkl. offener Bauweise ca. 5.900 m Länge) sowie die Brücke über die Schlücht (Länge ca. 185 m). Das Untersuchungsgebiet befindet sich am Südhang des Schwarzwaldes zwischen Hauenstein, Albbruck, Dogern sowie Waldshut und Tiengen. Im Rahmen der Variantenuntersuchungen sind neben den allgemeinen fachplanerischen Anforderungen insbesondere auch die Anforderungen des Natura-2000-Gebiets- und Artenschutzes auf der vorgelagerten Planungsebene berücksichtigt worden, da im Untersuchungsgebiet mehrere Natura 2000-Gebiete ausgewiesen sind. Die planerische Zielsetzung und Aufgabenstellung der durchgeführten Variantenuntersuchungen bestand darin, auf der vorgelagerten Planungsebene frühzeitig aufgrund seiner strengen Rechtsfolgen für die Variantenentscheidung die Belange des Natura-2000-Gebiets- und Artenschutzes zu erarbeiten. Es war maßgeblich die Frage zu beantworten, ob mit den zu prüfenden Linienvarianten eine erhebliche Beeinträchtigung der beiden ausgewiesenen FFH-Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet verbunden ist, die im Rahmen der Detailplanung durch entsprechende Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen nicht zu umgehen wären. Dazu ist eine umfassende Beurteilung der gebietsschutzrechtlich zulassungskritischen Konflikte für die unterschiedlichen Linienvarianten auf der Ebene der Vorplanung erarbeitet worden. Ähnlich ist zu den artenschutzfachlichen und -rechtlichen Fragestellungen vorgegangen worden. Insbesondere im Bereich der am Berg geführten Varianten ist eine Vielzahl von Anhang IV-Arten nachgewiesen. Dem Planfeststellungsverfahren wird ein Linienbestimmungsverfahren vorgeschaltet, verfahrensführende Behörde ist das Fernstraßen-Bundesamt. Das Linienbestimmungsverfahren wird auf Grundlage der vorhandenen Vorplanungsunterlagen durchgeführt. Teil der hier ausgeschriebenen Leistungen ist daher auch die Verfahrensbegleitung des Linienbestimmungsverfahrens. Die Wesentlichen Leistungen werden allerdings in der Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bestehen, verfahrensführende Behörde wird hier das Regierungspräsidium Freiburg sein. Für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen sind die umfangreichen Erkenntnisse aus der Vorplanung zu berücksichtigen. Für die umweltfachlichen Planfeststellungsunterlagen wird ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB) benötigt.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.05.2024
- Vergabeergebnis