Nicht offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Leitstellenplanung

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Referat 15, Zentrale Vergabestelle · Dresden · Sachsen · Oberste Landesbehörde

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Beschreibung

Es soll ein Vertrag über die Lieferung fachtechnischer Dienst- und Beratungsleistungen bei der Umsetzung und Inbetriebnahme von landeseinheitlichen Systemen für die integrierten Regionalleitstellen (IRLS) nach § 19 Abs. 1 SächsLRettDPVO abgeschlossen werden. Im Rahmen des Projektes "Leitstellen 2025" müssen landeseinheitlichen Systemen ersetzt oder neu beschafft werden. Gründe hierfür sind die Netzwerktrennung zwischen den Leitstellen von Polizei sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sowie die nicht mehr konformen Systeme gemäß EU-Richtlinie 2018/1972 (EECC-Richtlinie).

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Gegenstand ist die fachtechnische Dienst- und Beratungsleistung zur Umsetzung und Inbetriebnahme landeseinheitlicher Systeme für integrierte Regionalleitstellen (IRLS) in Sachsen im Rahmen des Projekts 'Leitstellen 2025'.

Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 684.000 EUR. Bieter müssen nachweisen, dass sie über umfangreiche Erfahrung in der Planung, Implementierung und Inbetriebnahme von Leitstellensystemen sowie Kenntnisse der EECC-Richtlinie und Sicherheitsanforderungen für Notfalldienste verfügen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 5 Bewerber

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 684.000 €

    3 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 12.895 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 120.693 €
Median 293.977 €
Oberes Quartil 788.320 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Referat 15, Zentrale Vergabestelle · Dresden

vergabestelle@smi.sachsen.de
+49 351564-0

684.000 €
Geschätzter Wert
ca. 85 % über Branchen-Median (?)

Vergabenummer 4-2117/3/8
Verfahrensart Nicht offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Dresden, Sachsen
Veröffentlicht 15.05.2026
CPV-Code 71000000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Dresden
Laufzeit 03.08.2026 – 29.12.2028
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 240.923 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.841 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Sächsisches Staatsministerium des Innern, Referat 15, Zentrale Vergabestelle. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist

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