AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 12:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-341236-2026/

Vergabe Unterhaltsreinigung Bezirksklinikum Mainkofen – Außenstelle Passau

Notice-ID: ted-341236-2026 · Procedure-ID: b2a8666e-645d-44eb-9020-16edc3a033b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirksklinikum Mainkofen – Außenstelle Passau, Deggendorf
Veröffentlicht
19.05.2026
Frist (Submission)
23.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden des Bezirksklinikums Mainkofen in der Außenstelle Passau; Reinigung und Pflege von nicht textilien/textilien Fußbodenbelägen, sanitär u. haustechnischen Anlagen sowie Küchen- und Speisendienste, Aufbereitung Bettplatz, Empfangsdienste und Sonderarbeiten auf Anforderung. Herzustellen ist ein sauberes Reinigungsergebnis nach dem Vertrag, dabei sind die in den Vergabeunterlagen als Mindestmenge vorgegebenen Reinigungsstunde zu erbringen. Vergütet werden lediglich erbrachte Reinigungsstunden. Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 8.243,43 m² für die Unterhaltsreinigung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).