AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 11:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-341460-2026/

Deutschland – Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen – Wartung HPE Systeme

Notice-ID: ted-341460-2026 · Procedure-ID: e8529301-f420-4ae3-9477-d307fb7baac9

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Stammdaten

Auftraggeber
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH — FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Veröffentlicht
19.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50300000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Laufzeiten Der Wartungsvertrag für die Wartung der HPE Systeme beginnt mit Erteilung des Zuschlags und läuft zunächst bis 31.03.2028. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn diese Verlängerung nicht spätestens 2 Monate vor Quartalsende des ersten Quartals von dem AG zurückgezogen wird. (E-Mail ausreichend). Der Vertrag endet in jedem Fall spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren, automatisch zum 31.03.2030. Serviceleistung - Servicezeit Montag-Freitag 08:00 - 18:00 - Umfang des Vertrages nach Geräteliste: 2 SLA-Level: - 4 Std. Reaktionszeit - Reaktionszeit Next Business Day - Benennung eines*r Technikers*in der*die dem AG als Ansprechpartner*in zur Verfügung steht. Abrechnung: - Quartalsweiser Abgleich der zu wartenden Geräte, Kündigungsmöglichkeit quartalsweise für Geräte, die außer Betrieb genommen werden - Quartalsweise Abrechnung

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Mahr & Müller Informationssyteme GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).