AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Vergabe von Planungsleistungen für das Bahnhofsumfeld in Bönen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Bönen
- Veröffentlicht
- 27.05.2025
- Frist (Submission)
- 30.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- IT & Digitalisierung
Beschreibung
Durch das Zentrum der Gemeinde Bönen („Auftraggeberin“) führt die Bahnstrecke Unna-Hamm. Im Zuge der sogenannten Generalsanierung Hochleistungsnetz dieser Bahnstrecke wird im Jahr 2028 der zentrale Bahnübergang an der durch das Zentrum verlaufenden Bahnhofstraße geschlossen. Als Ersatz für den Bahnübergang und zur Aufrechterhaltung der Verbindung des östlichen und westlichen Ortszentraums sind im Bahnhofsumfeld die Errichtung einer Personen- und Radfahrerunterführung und räumlich getrennt die Errichtung der Kfz-Unterführung geplant. Die Planungsleistungen für die Unterführungen wurden bereits an Ingenieurbüros vergeben. Mit der Beseitigung des Bahnübergangs und der Schaffung einer jederzeit durchgängigen Verbindung (Eisenbahnunterführung und Personen- und Radfahrerunterführung) möchte die Auftraggeberin zugleich das Bahnhofsumfeld aufwerten. Insofern sind zahlreiche Einzelmaßnahmen im Umfeld des Bahnhofs Bönen geplant, die in der Leistungsbeschreibung zu diesem Vergabeverfahren (Anlage 4) detailliert beschrieben sind. Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen erweisen sich insofern als besonders, als dass sie sich in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht in die Planungen der DB InfraGO sowie der Auftraggeberin für die weiteren Einzelmaßnahmen zu integrieren haben. Für die Planung der in der Leistungsbeschreibung näher dargestellten der Maßnahmen sucht die Auftraggeberin ein Planungsbüro, das a. auf der Westseite der Bahnstrecke -für die Treppen- und Rampenbauwerke o die Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundleistungen und näher bezeichnete Besondere Leistungen) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und o die Leistungsphasen 1 bis 6 (Grundleistungen und näher bezeichnete Besondere Leistungen) für die Tragwerksplanung, -für die optionale Wiedererrichtung des Lärmschutzwalls optional die Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundleistungen und näher bezeichnete Besondere Leistungen) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke -für die Anpassung der Verkehrsanlagen im unmittelbaren Umfeld die Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundleistungen und näher bezeichnete Besondere Leistungen) für die Objektplanung Verkehrsanlagen und b. auf der Ostseite der Bahnstrecke für die Verkehrsanlagen des unmittelbaren Bahnhofsvorfeldes zwischen Bahnhofstraße und Rathaus/Lidl die Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundleistungen und näher bezeichnete Besondere Leistungen) für die Objektplanung Verkehrsanlagen erbringt. Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird jeweils zunächst fest für die Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe 1) erteilt, was nicht für die Planung der Wiedererrichtung des Lärmschutzwalls gilt, die optional anzubieten ist. Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 6 (Stufe 2) sowie – mit Ausnahme der Tragwerksplanung – die Leistungsphasen 7 bis 9 (Stufe 3). Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und/oder 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die optional ausgeschriebene Planungsleistung Wiedererrichtung des Lärmschutzwalls für die Objektplanung Ingenieurbauwerke wird gesondert abgerufen. Auf den gesonderten Abruf dieser optionalen Planungsleistungen finden die vorstehenden Regelungen zur stufenweisen Beauftragung entsprechend Anwendung. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, die in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 4 zum Verfahrensbrief) genannten Termine eingehalten werden. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hier-mit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung wird zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer ein differenzierter Zeitplan für die Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer abgestimmt.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 46 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.06.2025
- Vergabeergebnis