AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 14:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-341758-2026/

Sicherheitsdienstleistungen für ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben

Notice-ID: ted-341758-2026 · Procedure-ID: 568abf95-aa45-45ea-8fcc-a46bc5fa2ad7

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Stammdaten

Auftraggeber
Regierung von Schwaben, Augsburg
Veröffentlicht
18.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Telekommunikation
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Regierung von Schwaben betreibt den ANKER Schwaben, bestehend aus mehreren Dependancen an verschiedenen Standorten, zur Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden im Regierungsbezirk Schwaben. Zur Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und eines geordneten Betriebs in diesen Einrichtungen beabsichtigt der Auftraggeber, Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen zu vergeben. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen, die vom Auftragnehmer für eine oder mehrere Einrichtungen des Auftraggebers erbracht werden. Die Vergabe erfolgt losweise. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-5/13.

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
01.09.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).