AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 19:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-341799-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Planungsleistungen Kindertagesstätte Muldenstein

Notice-ID: ted-341799-2025 · Procedure-ID: 5ac504fb-eeef-407e-8f23-bdcc9b2c7bfa

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Muldestausee
Veröffentlicht
27.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
428.235 €

Beschreibung

Planungsleistungen entsprechend der HOAI 2013 Als Berechnungsgrundlage für das Honorar ist die HOAI entsprechend heranzuziehen. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass in Ausstrahlung des Urteils des EuGH vom 4.7.2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI unberücksichtigt bleiben. Das so ermittelte Honorar kann mit einem prozentualen Aufschlag oder Abschlag ausgewiesen werden. Pauschalangebote sind nicht zugelassen! Dem Angebotsschreiben ist eine Anlage beizufügen aus der die Honorarpositionen gemäß Anlage Zuschlagskriterien ersichtlich sind. Mit der Ausführung ist nach Auftragserteilung zu beginnen. Erforderlich sind nachfolgend aufgeführte Planungsleistungen gemäß HOAI 2013 1) Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume; 2) Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2: Freianlagen; 3) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1: Tragwerksplanung; 4) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär; 5) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung Elektro

Vergabe-Status

Auftragnehmer
D&P Planungsgesellschaft mbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).