AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 21:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-342054-2026/

Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – Einführung einer Wissensdatenbank

Notice-ID: ted-342054-2026 · Procedure-ID: b5d31bac-e009-4fef-9de2-8d37f572cf74

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Delmenhorst
Veröffentlicht
19.05.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72200000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Bereitstellung einer online-Kommentierung SHB XII mit Content-Management für Ergänzung um regionseigene und weitere individuelle Inhalte für einen Zeitraum von drei Jahren. Das Produkt des Wegweisers als Kommentierung zum Gesetzestext wird von einer Fachredaktion des Verlages erstellt. Die vom AG formulierten Regelungen aus Rundschreiben werden an die Fachredaktion übergeben und dort ebenfalls eingearbeitet. Weitere Inhalte können in dem Produkt unabhängig vom Gesetzestext bereitgestellt werden. Im Ergebnis steht ein Informationsportal für die Sachbearbeitung, dass alle vorhandenen Vorgaben für die Antragsbearbeitung an einer zentralen Stelle durchgehen und aktuell zur Verfügung stellt. Die Leistungen beinhalten: -Online-Bereitstellung der einschlägigen Rechtsquellen (Gesetze, Verordnungen usw.) -Online-Bereitstellung der Kommentierung der entsprechenden Rechtsquelle -Übernahme der Regelungen des Auftraggebers (Rundschreiben u.ä.) zur Kommentierung mit inhaltlicher Aufarbeitung -Bereitstellng weiterer Dateien als Arbeitsmaterial Die Stadt Delmenhorst soll als herangezogene Stellen explizit als Nutzer+innen implementiert werden.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
19.05.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 29.05.2026
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).