AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Abschluss eines Enterprise Agreement Vertrages mit einem autorisierten Handelspartner zur Fortführung / Erneuerung der Microsoft-Lizensierung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kommunaler Sozialverband Sachsen, Leipzig
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- Frist (Submission)
- 03.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48000000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 1.600.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der KSV Sachsen schreibt den Abschluss eines Enterprise Agreement Vertrages mit einem autorisierten Handelspartner zur unterbrechungsfreien Fortführung / Erneuerung der Microsoft-Lizenzierung aus. Der KSV Sachsen hat seine IT-Infrastruktur mit Produkten des Herstellers Microsoft (MS) lizensiert und ist im Besitz eines über einen Beitritt zum BMI-Rahmenvertrag abgeschlossenen gültigen Microsoft Enterprise Agreement Vertrag. Der bestehende EA-Vertrag endet am 30.04.2027. Somit ist ein Anschlussvertrag zum 01.05.2027 erforderlich, der einen nahtlosen Übergang der Software Assurance (SA) für die vorhandenen Lizenzen sowie die Beschaffung neuer Lizenzen inkl. Software Assurance sicherstellt. Die Vertragslaufzeit für den EA-Vertrag beträgt zunächst 36 Monate mit Beginn 01.05.2027. Nach Ablauf der 36 Monate kann der EA-Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Leistung wird als Lieferauftrag auf Grundlage der Konditionenverträge zwischen dem BMI und Microsoft ausgeschrieben. Es handelt sich um eine einheitliche Ausschreibung, deren Leistungsbestandteile in einem Gesamtauftrag vergeben werden. Eine Losaufteilung erfolgt nicht.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.05.2027
- Ende
- 30.04.2030
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30112026 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.