AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Los 1 : A17 AD DD West-Tunnel Dölzschen Obstschnitt 26-27, Los 2: A17 AS DD Südvorst. - AS Pirna Obstschnitt 26-28
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- Frist (Submission)
- 18.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 150.908 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
BSN00130106 Los 1 : A17 AD DD West-Tunnel Dölzschen Obstschnitt 26-27,BSN00130113 Los 2: A17 AS DD Südvorst. - AS Pirna Obstschnitt 26-28
Lose
2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Obstgehölzschnitt A17 AD DD West - Tunnel Dölzschen
- Erfüllungsort
- Dresden
- Geschätzter Wert
- 104.052 €
Los 2 — Obstgehölzschnitt AS DD Südvorst. - AS Pirna
- Erfüllungsort
- Bannewitz
- Geschätzter Wert
- 46.856 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 15.08.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 56 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).