AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 19:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-342448-2026/

Beschaffung Druck- und Kopiersysteme

Notice-ID: ted-342448-2026 · Procedure-ID: 70f0ae16-08af-461d-907c-b437e329205f

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Stammdaten

Auftraggeber
Große Kreisstadt Dachau, Dachau
Veröffentlicht
15.05.2026
Frist (Submission)
16.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30232100 — Büromaschinen und Computer
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Dachau beabsichtigt die Anmietung von digitalen, netzwerkfähigen Kopier- und Drucksystemen als Nachbeschaffung für die auslaufenden Leasing-/ Miet- und Serviceverträge. Ziel ist die All-In-Anmietung von Druck- und Kopiersystemen gemäß den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen (Leistungsklassen) der einzelnen Geräte - Leistungsklassen für eine Laufzeit von 60 Monaten, inkl. Full-Service (Wartungen, Ersatzteile, Reparaturen, Verbrauchsmaterialien etc.). Der Auftragnehmer hat fabrikneue Systeme inkl. Software und Zubehör laut Leistungsbeschreibung zu liefern und in den Dienstgebäuden des Auftraggebers zu installieren (Standorte – Rathaus inklusive Dienstgebäude, Schulen, Kindergärten im Stadtgebiet / Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers).

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).