AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 02:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-342479-2024/

Deutschland – Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen – Landkreis Rotenburg (Wümme) - Stromausschreibung 2024

Notice-ID: ted-342479-2024 · Procedure-ID: 7ce4fc6b-2ba5-4a69-af57-cd8a78c4aff5

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Rotenburg (Wümme) — Samtgemeinde Tarmstedt — Gemeinde Scheeßel — Samtgemeinde Bothel — Samtgemeinde Fintel — Samtgemeinde Geestequelle — Samtgemeinde Selsingen — Samtgemeinde Sittensen — Samtgemeinde Sottrum — Samtgemeinde Zeven — Stadt Bremervörde — Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH — Stadt Visselhövede
Veröffentlicht
11.06.2024
Frist (Submission)
09.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09000000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Versorgung mit elektrischem Strom an 44 leistungsgemessene Abnahmestellen (ca. 8,8 GWh/a), 1.713 SLP-Abnahmestellen (ca. 7,9 GWh/a), 27 Lichtsignalanlagen und 431 Abnahmestellen der öffentlichen Beleuchtung (ca.1,6 GWh/a). Der Anteil des Strombedarfs i.H.v. 17,6 GWh/a wird als Strom aus erneuerbaren Energie Anlagen gewünscht, sofern die dafür anfallenden Mehrkosten nicht mehr als 10% über den Kosten für Strom entsprechend dem bundeweiten Strommix betragen. Die 1/4h-Lastgangwerte über 1 Jahr werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Weitere Information finden sich in der Leistungsbeschreibung zu dieser Ausschreibung.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
14 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).