AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 16:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-343421-2024/

Schülerverpflegung - GS Seeackerstraße, GS Schwabacher Straße, GS Soldnerstraße

Notice-ID: ted-343421-2024 · Procedure-ID: 94d8b5ff-1559-4c6e-9ba9-5b5354b9879f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Fürth, Fürth
Veröffentlicht
29.04.2024
Frist (Submission)
25.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55524000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätztes Rahmen-Volumen
554.622 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mittagsverpflegung (Tiefkühlprodukte) und Bereitstellung von Tiefkühl- und Regeneriergeräten auf Leihbasis für die Grundschulen Seeackerstraße (Los 1), Schwabacher Straße (Los 2) und Soldnerstraße (Los 3). Während der Schulferien erfolgt keine Mittagsverpflegung.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1: GS Seeackerstraße

Geschätzter Wert
84.034 €

Los 2 — Los 2: GS Schwabacher Straße

Geschätzter Wert
126.050 €

Los 3 — Los 3: GS Soldnerstraße

Geschätzter Wert
344.538 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2024
Ende
31.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).