AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung von Wohngebäuden in 04103 Leipzig (Zentrum-Südost)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH, Leipzig
- Veröffentlicht
- 16.01.2024
- Frist (Submission)
- 16.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt Fachplanungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 410, 420, 430 und 440 gemäß §§ 53 ff HOAI für die teilweise Erneuerung der haustechnischen Anlagen der Leistungsphasen 1 - 9 bei stufenweiser Beauftragung im Rahmen einer komplexen Sanierung in 04103 Leipzig (Zentrum-Südost) zu vergeben. Die Gebäude Straße des 18. Oktober 19 und Philipp-Rosenthal-Str. 32 werden vorwiegend als Wohnhaus genutzt und wurden in Plattenbauweise auf Basis WBS 70 mit 16 Obergeschossen und einem Kellergeschoss im Jahr 1973 bzw. 1974 errichtet. Es handelt sich um Sonderbauten der Klassifizierung Hochhaus (Höhe der letzten Aufenthalts-ebene > 22 m). Weiterhin besitzen sie jeweils zwei Außenzugänge, einen Hauptzugang mit Treppenanlage und Behindertenrampe sowie einen Nebeneingang. Die 130 bzw. 132 Wohnungen sind über einen zentralen Erschließungskern mit jeweils zwei Aufzugsanlagen sowie Treppenhäusern (Nottreppenhaus als zweiter Rettungsweg) erreichbar. Im Erdgeschoss befindet sich eine Gewerbeeinheit.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.04.2024
- Ende
- 30.11.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 46 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.02.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.