AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
1H0007, Neubau Feuerwehr Ahrweiler - Los 003 Infrastruktur (Tiefbau und Ingenieurbauwerke)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
- Frist (Submission)
- 22.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses als Ersatzneubau für den Feuerwehrstandort Ahrweiler. - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Fahrzeughalle, Funktions- und Verwaltungsbereichen - 3-geschossiger Baukörper (UG / EG / OG) mit Flachdach - Untergeschoss in Stahlbetonbauweise, Obergeschosse in Holzbauweise (BSH) - Baugrundstück mit Herstellung der erforderlichen Infrastruktur und Außenanlagen - Nettogrundfläche des Gebäudes ca. 2.350 m² - Herstellung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (Kanal, Wasser, Fernwärme, Strom, Beleuchtung) - Bau eines Löschwasserbehälters zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung - Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung mit Überschusseinspeisung Im Rahmen von Los 003 Infrastruktur (Tiefbau und Ingenieurbauwerke) sind insbesondere folgende Leistungen auszuführen: - Erdarbeiten, Baugruben und Wasserhaltungsmaßnahmen - Herstellung von Schmutz-, Regen- und Trinkwasserleitungen - Bau von Schächten und technischen Bauwerken - Fernwärmeleitungen und Medienerschließung - Verkehrssicherungsmaßnahmen und Rückbau vorhandener Verkehrsflächen - Wiederherstellung von Asphalt- und Pflasterflächen sowie Außenanlagen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 18.08.2026
- Ende
- 13.02.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.