AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von (Kraft)-Fahrzeugen aller Art
Stammdaten
- Auftraggeber
- Polizeipräsidium Köln, Köln
- Veröffentlicht
- 10.04.2025
- Frist (Submission)
- 03.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 50118400 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2.800.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen (z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen (z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Vergabe-Nr.: 2025-006 Abschleppleistungen und Sicherstellungen von (Kraft-)Fahrzeugen aller Art Seite 20 von 37 Los 27 BAB A 560 AD St. Augustin bis Ausbauende B8 km 0 bis 13,16 B 56 St. Augustin-Menden bis Siegburg-Zentrum km 0 bis 2,61 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 t zGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 t zGM bis 18 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 zGM bis 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Los 28 — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger)
Lose
30 Lose (max. 30 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 140 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.