AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19681496ad0-4a1ffde3afec4fee) · Abgerufen am 29.10.2026 01:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-348246-2025/

SEZ_27_TGA HLS

Notice-ID: ted-348246-2025 · Procedure-ID: 77d28a85-e112-430a-8d6d-55cc8c44aee5

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Stammdaten

Auftraggeber
Zoologischer Garten Halle GmbH, Halle (Saale)
Veröffentlicht
29.04.2025
Frist (Submission)
06.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71310000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages ist die: Leistungen der Planung der Technische Gebäudeausrüstung HLS der Leistungsphasen 5-8 gemäß §§ 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021. Die Leistungsphasen werden stufenweise/optional beauftragt. In der ersten Leistungsstufe werden die Leistungsphasen 5 beauftragt. Die zweite Leistungsstufe umfasst die Leistungsphase 6-7. Die dritte Leistungsstufe umfasst die Leistungsphase 8. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht. Mit diesem Zuschlag wird zunächst nur die Leistungsstufe 1 beauftragt. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht

Vertragslaufzeit

Beginn
17.06.2025
Ende
31.10.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

erste Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-, Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).