AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.06.2026 23:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-348439-2026/

Container Ersatzbau Hort Schildow

Notice-ID: ted-348439-2026 · Procedure-ID: fa32ffc8-c737-4a31-86d5-8efc15140666

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Mühlenbecker Land, Mühlenbecker Land
Veröffentlicht
23.04.2026
Frist (Submission)
08.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44211100 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Mühlenbecker Land plant während des Neubaus des Hortes "Kinderland" im OT Schildow einen Ersatzbau für 89 Kinder. Aufstellung, Anschluss und Miete Container (ab August 2026 Beginn - bis voraussichtlich Oktober 2028 Fertigstellung). Schnellstmögliche Anlieferung der Container bis 13.08.2026, nachfolgend Ausbau, Nutzungsbeginn spätestens ab 01.11.2026. Der Abbau erfolgt im Anschluss an das Nutzungsende. Miete Containerbauwerk als Hort mit: - 5 x Gruppenräumen (mit max. 18 Kinder je Raum, insgesamt 89 Kinder) - Technik-/Lagerraum - Personalraum - Sanitärräumen - ebenerdige Aufstellung (auf Schotter und Streifenfundamenten)

Vertragslaufzeit

Beginn
13.08.2026
Ende
01.10.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).