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Neubau Bürogebäude Im Rollfeld/ Ecke Flugstraße
Gewerbeentwicklung Baden-Baden GmbH (GeBB)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRohbauarbeiten🏆 MOSER GmbH & Co. KG · Baden-Baden
- MOSER GmbH & Co. KG
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung von Rohbauarbeiten für ein Neubau Bürogebäude.
- Umfangreiche Stahlbetonarbeiten für Bodenplatte, Wände und Decken sind gefordert.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.130.547,78 EUR.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren nach VOB/A.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Neubau Bürogebäude Im Rollfeld/ Ecke Flugstraße - Rohbauarbeiten - ca. 376 m3 Stahlbeton Bodenplatte und Vouten, RC Beton; - ca. 257 m3 Stahlbetonwände und Brüstungen, RC Beton; - ca. 32 m3 Rundstützen; - ca. 1.109 m3 Stahlbetondecken, RC Beton; - ca. 14,9 t Mattenstahl; - ca. 271 t Stabstahl.
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Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 23.01.2024 Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen. · in TED EU + oev
- Frist 23.01.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 142 Tage nach Fristende
Auftragnehmer MOSER GmbH & Co. KGZuschlagswert 1.130.548 €1 Veröffentlichung
- 13.06.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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