AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 14:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-349139-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Kontrolle und Prüfung Generalübernehmer Biberach C. West, ADK C. Nord, ZAK C.1, Ostrach 1, FDS C.1

Notice-ID: ted-349139-2025 · Procedure-ID: cda4220e-8cee-470a-a5a6-bee01d932729

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Stammdaten

Auftraggeber
OEW Breitband GmbH
Veröffentlicht
30.05.2025
Frist (Submission)
02.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.400.000 €

Beschreibung

Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net . bzw. des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. — Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net . bzw. des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassun-gen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. — Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net . bzw. des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. — Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net . bzw. des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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