Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – TEI-O-B/11/260348 S-Bahn Berlin S 21 Neubau; Vergabepaket VE 03.2 inklusive VE 02.0, Tunnel- und Trogbauwerk, Verkehrsstation S 21 Hauptbahnhof.
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Beschreibung
S-Bahn Berlin S 21 Neubau; Vergabepaket VE 03.2 inklusive VE 02.0, Tunnel- und Trogbauwerk, Verkehrsstation S 21 Hauptbahnhof.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauarbeiten im Rahmen des Neubaus der S-Bahn Berlin S 21, Vergabepaket VE 03.2 inklusive VE 02.0, Tunnel- und Trogbauwerk sowie Verkehrsstation S 21 Hauptbahnhof.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Bestehender Vertrag modifiziert
Geschätzter Wert 67.988.312 €13 Veröffentlichungen
- 22.05.2026 Auch in TED EU publiziert aktuell
- 21.05.2026 101 Der AN hat ein Baugrube/Tunnelbauwerk zu errichten mittels Wasserhaltungen. Die hier festegelgten Messstellen und Beprobungsparameter begründen sich in dem Planfeststellungsbeschluss 2005/2010 inkl. der 18. Planänderung. Die Leistungen wurden über ein LV festgelegt. Mit Beschluss zur 18. Planänderung wurde die Herstellung einer Grundwassermessstelle zur Überwachung eines Altlastenschadens im Bereich des ehem. Bahngaswerk Lehrter Str. gefordert. Diese Grundwassermessstelle ist darüberhinaus zu monitoren hinsichtlich des Grundwasserstands sowie in der 18. Planänderung festgelegten Paramtern. Die bereits vorhandenen Grundwassermesstellen sowie das entsprechende Monitoring liegt bereits beim AN und muss um diese weitere Messstelle erweitert werden. Die Auflage muss unverzüglich umgesetzt werden, da sonst ein Baustopp droht. Die Ausführung durch einen weiteren AN ist unwirtschaftlich. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben.
- 18.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 13.05.2026 91: Um die Inbetriebnahme des Interimzustandes im März nächsten Jahres nicht zu gefährden, ist es dringend erforderlich, die vom EBA als kritisch eingestuften wasserführenden Risse im Blocktunnel 32 zeitnah einer Ursachenanalyse zu unterziehen. Die aufgetretenen wasserführenden Risse waren im Vorfeld nicht vorhersehbar und erfordern daher eine kurzfristige Untersuchung. Der Auftragnehmer ist seit 2012 vertraglich an das Projekt S21 gebunden. Eine Beauftragung eines anderen Unternehmens würde zusätzlichen Zeitaufwand verursachen, da sich dieses zunächst in die projektspezifischen Gegebenheiten einarbeiten müsste.
- 12.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 09.05.2026 98: Der AN hat ein Baugrube/Tunnelbauwerk zu errichten mittels Wasserhaltungen. Die hier festegelgten Beprobungsparameter begründen sich in dem Planfeststellungsbeschluss 2005/2010 inkl. der 18. Planänderung. Die Leistungen wurden über ein LV festgelegt. Mit Beschluss zur 18. Planänderung wurden weitere Parameter (PFAS) zur Beprobung des Förderwassers für die laufenden und noch kommenden Wasserhaltungen festgelegt. Einhergehend damit muss eine entsprechende Anlage (Grundwasserreinigungsanlage) im Falle der Grenzwertüberschreitung zur Reinigung des (Grund-)Wassers eingesetzt werden. Die Auflage muss unverzüglich umgesetzt werden, da sonst ein Baustopp droht. Die Ausführung durch einen weiteren AN ist unwirtschaftlich. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben.
- 21.04.2026 97: Der AN hat ein Baugrube/Tunnelbauwerk zu errichten mittels Wasserhaltungen. Die hier festegelgten Beprobungsparameter begründen sich in dem Planfeststellungsbeschluss 2005/2010 inkl. der 18. Planänderung. Die Leistungen wurden über ein LV festgelegt. Mit Beschluss zur 18. Planänderung wurden weitere Parameter (PFAS) zur Beprobung des Förderwassers für die laufenden und noch kommenden Wasserhaltungen festgelegt. Die Auflage muss unverzüglich umgesetzt werden. Die Ausführung durch einen weiteren AN ist unwirtschaftlich. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben.
- 23.02.2026 95: Der Auftragnehmer gestattet es Dritten nicht, auf seinen bereits aufgestellten Baucontainern zusätzliche Container zu errichten oder bauliche Veränderungen vorzunehmen Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.).
- 18.02.2026 96: Der AN hat ein Tunnelbauwerk mit entsprechend festgelegten Einbauten zu errichten. Die Leistungen wurden über ein LV festgelegt. Nach Herstellung des Bauwerkes sind die Leistungen fachtechnisch abzunehmen. Hierzu fand u.a. eine Kamerabefahrung der hergestellten Entwässerung statt. Aufgrund diverser Gründe u.a. Bauzeitverschiebung sowie Tätigkeiten weiterer AN im Baufeld wird die Forderung erhoben nach dem Ausbau des Tunnels (Aufbau Gleis) über eine erneute Kamerabefahrung die funktionsfähige Entwässerung nachzuweisen. Die Ausführung durch einen weiteren AN ist unwirtschaftlich. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben.
- 16.01.2026 93: Um die Inbetriebnahme des Interimzustandes im März 2026 nicht zu gefährden, ist die geforderte Planung zu erstellen. Der Auftragnehmer ist seit 2012 vertraglich an das Projekt S21 gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher weder erforderlich noch sinnvoll, da dies zusätzlichen Zeitaufwand verursachen würde. Ein neues Unternehmen müsste sich zunächst in die projektspezifischen Gegebenheiten einarbeiten und den Beauftragungsprozess durchlaufen. Dies würde nicht nur den vorgesehenen Inbetriebnahmetermin gefährden, sondern gegebenenfalls auch erhebliche Zusatzkosten verursachen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt erhalten.
- 09.01.2026 92: Da dem AN die Detailplanung der Brandschürze vorliegt, ist es für ihn verglichen mit einem Dritten einfacher, ohne Beschädigung der Bestandsbewehrung eine Verlängerung an das Bestandsbauteil anzudübeln. Außerdem ist der AN mit seinen Arbeitskräften weiterhin vor Ort, sodass eine Anreise und Baustelleneinrichtung entfällt. Weiterhin handelt es sich hierbei um eine Leistung mit einem geschätzten Auftragswert von ca. 4.000 € . Eine Vergabe an einen Dritten bedeutet die Erstellung einer Leistungsbeschreibung sowie ein Aufruf zur Abgabe eines Angebotes. Der Aufwand dafür steht in keinem V 140.698.209,35 € erhältnis zu der tatsächlichen Leistung.
- 19.09.2025 Auch in TED EU publiziert
- 18.09.2025 88: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Die betreffende Leistung ist zur Sicherung des Werkerfolges notwendig. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.).
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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