AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 01:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-352953-2024/

Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Konzession für Signallieferung, Modernisierung und Betrieb von koaxialen Breitbandkabelanlagen in den Immobilien der Bergener Wohnungsgesellschaft mbH

Notice-ID: ted-352953-2024

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Stammdaten

Auftraggeber
Bergener Wohnungsgesellschaft mbH
Veröffentlicht
14.06.2024
Frist (Submission)
24.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

WICHTIGER HINWEIS: DIESES VERFAHREN IST KEIN FÖRMLICHES VERGABEVERFAHREN. DIE EU-VERGABERICHTLINIEN, DIE §§ 97 FF GWB (GESETZ GEGEN WETTBEWERBS-BESCHRÄNKUNGEN) UND DIE AUF GRUNDLAGE DES GWB ERLASSEN VER-ORDNUNGEN (VGV, VOB/A, KONZVGV) UND DAS TARIFTREUE- UND VERGABE-GESETZ MECKLENBURG-VORPOMMERN (TVGG M-V) GELTEN NICHT. DIE BE-KANNTMACHUNG IM EU-AMTSBLATT ERFOLGT ALLEIN, UM DER MÖGLICHER-WEISE BESTEHENDEN VERPFLICHTUNG ZUR BEKANNTMACHUNG AUFGRUND DER REGELUNGEN DES VERTRAGES ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄI-SCHEN UNION (AEUV) NACHZUKOMMEN. Die Bergener Wohnungsgesellschaft mbH (BEWO) sucht einen Partner für den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Signallieferung, die Modernisierung und der Betrieb von koaxialen Breitbandkabelanlagen in den Immobilien der Bergener Wohnungsgesellschaft mbH mit einem Gesamtbestand von insgesamt ca. 2.400 Mieteinheiten. Die Liegenschaften befinden sich in Bergen auf Rügen. Die BEWO ist Eigentümerin der Anlagenkomponenten der in ihren Wohnimmobilien installierten Breitbandkabelanlagen der Netzebenen 4 und 4a. Das Eigentum an den Breitbandkabelanlagen erstreckt sich vom Ausgang der Übergabepunkte des Betreibers bis einschließlich der Antennenanschlussdosen in den Wohnungen, einschließlich aller da-zwischen eingebauten Kabel und Leitungen sowie Bauelemente. Der abzuschließende Konzessionsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Betreibers und der BEWO im Zusammenhang mit der Nutzung, dem Betrieb und ggf der Modernisierung bzw der Neuerrichtung von Breitbandkabelanlagen auf den Grundstücken und in den Objekten der BEWO. In diesem verpflichtet sich der Betreiber, die in diesen Vertrag einbezogenen Wohneinheiten (im Folgenden auch WE bezeichnet) mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen, Internet und Telefonie sowie mit allen sonstigen, nach dem jeweiligen Stand der Technik üblichen und sich während der Gesamtvertragsdauer ergebenden digitalen Diensten zu versorgen und zu diesem Zweck Einzelnutzerverträge mit den Mietern abzuschließen. Es handelt sich um eine Konzession, dh der beauftragte Betreiber hat keinerlei Entgeltansprüche gegen die BEWO, sondern allein gegen die Mieter, die mit dem Betreiber Einzelnutzerverträge abschließen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Tag

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).