AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Konzession für Signallieferung, Modernisierung und Betrieb von koaxialen Breitbandkabelanlagen in den Immobilien der Bergener Wohnungsgesellschaft mbH
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bergener Wohnungsgesellschaft mbH
- Veröffentlicht
- 14.06.2024
- Frist (Submission)
- 24.06.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
WICHTIGER HINWEIS: DIESES VERFAHREN IST KEIN FÖRMLICHES VERGABEVERFAHREN. DIE EU-VERGABERICHTLINIEN, DIE §§ 97 FF GWB (GESETZ GEGEN WETTBEWERBS-BESCHRÄNKUNGEN) UND DIE AUF GRUNDLAGE DES GWB ERLASSEN VER-ORDNUNGEN (VGV, VOB/A, KONZVGV) UND DAS TARIFTREUE- UND VERGABE-GESETZ MECKLENBURG-VORPOMMERN (TVGG M-V) GELTEN NICHT. DIE BE-KANNTMACHUNG IM EU-AMTSBLATT ERFOLGT ALLEIN, UM DER MÖGLICHER-WEISE BESTEHENDEN VERPFLICHTUNG ZUR BEKANNTMACHUNG AUFGRUND DER REGELUNGEN DES VERTRAGES ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄI-SCHEN UNION (AEUV) NACHZUKOMMEN. Die Bergener Wohnungsgesellschaft mbH (BEWO) sucht einen Partner für den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Signallieferung, die Modernisierung und der Betrieb von koaxialen Breitbandkabelanlagen in den Immobilien der Bergener Wohnungsgesellschaft mbH mit einem Gesamtbestand von insgesamt ca. 2.400 Mieteinheiten. Die Liegenschaften befinden sich in Bergen auf Rügen. Die BEWO ist Eigentümerin der Anlagenkomponenten der in ihren Wohnimmobilien installierten Breitbandkabelanlagen der Netzebenen 4 und 4a. Das Eigentum an den Breitbandkabelanlagen erstreckt sich vom Ausgang der Übergabepunkte des Betreibers bis einschließlich der Antennenanschlussdosen in den Wohnungen, einschließlich aller da-zwischen eingebauten Kabel und Leitungen sowie Bauelemente. Der abzuschließende Konzessionsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Betreibers und der BEWO im Zusammenhang mit der Nutzung, dem Betrieb und ggf der Modernisierung bzw der Neuerrichtung von Breitbandkabelanlagen auf den Grundstücken und in den Objekten der BEWO. In diesem verpflichtet sich der Betreiber, die in diesen Vertrag einbezogenen Wohneinheiten (im Folgenden auch WE bezeichnet) mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen, Internet und Telefonie sowie mit allen sonstigen, nach dem jeweiligen Stand der Technik üblichen und sich während der Gesamtvertragsdauer ergebenden digitalen Diensten zu versorgen und zu diesem Zweck Einzelnutzerverträge mit den Mietern abzuschließen. Es handelt sich um eine Konzession, dh der beauftragte Betreiber hat keinerlei Entgeltansprüche gegen die BEWO, sondern allein gegen die Mieter, die mit dem Betreiber Einzelnutzerverträge abschließen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 1 Tag
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Ausschreibung