AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=693286) · Abgerufen am 04.08.2026 16:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-353385-2024/

1/BIUD/W0350 - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von div. Schutzbezügen

Notice-ID: ted-353385-2024 · Procedure-ID: ba0fa278-e5ae-451a-87bf-ee07c085968e

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
Veröffentlicht
11.06.2024
Frist (Submission)
15.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39143110 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Geschätztes Rahmen-Volumen
269.748 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
385.200 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung (RV) über die Lieferung von div. Schutzbezügen gem. der Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und Los 2

Lose

2 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1: Div. Schutzbezüge wasserundurchlässig, Reißverschluss

Geschätzter Wert
165.126 €

Los 2 — Los 2: Div. Schutzbezüge antiallergisch

Geschätzter Wert
104.622 €

Vertragslaufzeit

Beginn
05.10.2024
Ende
04.10.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).