AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadt Vlotho, Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs 20 (HLF 20)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Herford im Auftrag der Stadt Vlotho, Herford
- Veröffentlicht
- 13.06.2024
- Frist (Submission)
- 22.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144210 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Vlotho beabsichtigt, ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) als Neufahrzeug zu kaufen. Fahrzeuge deren Technik der Freiwilligen Feuerwehr nicht bekannt ist, müssen nach Angebotsabgabe innerhalb von vier Wochen der Freiwilligen Feuerwehr Vlotho vorgestellt werden. Die Lieferung des komplett fertigen und von der Stadt Vlotho abgenommenen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (Gesamtleistung Lose 1 und 2) muss zum frühestmöglichen Termin, spätestens zum 31.12.2025 erfolgen. Es werden nur Hersteller akzeptiert, die eine autorisierte Servicestelle im Umkreis von 30 Kilometern Fahrtstrecke vom Standort Vlotho (Feuerwehrgerätehaus Vlotho, Am Bullerbach 3, 32602 Vlotho) aus haben. — Die Stadt Vlotho beabsichtigt, ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) als Neufahrzeug zu kaufen. Fahrzeuge deren Technik der Freiwilligen Feuerwehr nicht bekannt ist, müssen nach Angebotsabgabe innerhalb von vier Wochen der Freiwilligen Feuerwehr Vlotho vorgestellt werden. Die Lieferung des komplett fertigen und von der Stadt Vlotho abgenommenen Hilfeleistungslöschgrup-penfahrzeugs (Gesamtleistung Lose 1 und 2) muss zum frühestmöglichen Termin, spätestens zum 31.12.2025 erfolgen.
Lose
2 Lose (max. 1 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 22.07.2024
- Ende
- 01.01.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 55 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.07.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.