AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.06.2026 15:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-353851-2026/

Umbau einer Bestandshalle zum Feuerwehrgerätehaus Weitersburg | Tragwerk

Notice-ID: ted-353851-2026 · Procedure-ID: 4e5ceb9d-67aa-4d6e-a15b-c77e8868ed0a

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Vallendar, Vallendar
Veröffentlicht
22.05.2026
Frist (Submission)
22.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
75.685 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Vallendar beabsichtigt durch den Umbau einer bestehenden Gewerbehalle die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses und möchte die dazugehörigen Planungsleistungen extern vergeben. Das Bestandsgebäude wurde ursprünglich als Gewerbehalle genutzt und soll unter weitgehender Nutzung der vorhandenen Bausubstanz funktional, technisch und gestalterisch zu einem zeitgemäßen Feuerwehrstandort umgebaut werden. Ziel ist die bedarfsgerechte Unterbringung der Feuerwehr mit Fahrzeughalle, Waschhalle, Werkstätten, Lagerflächen, Schulungsraum sowie Sozial-, Umkleide- und Sanitärräumen unter Berücksichtigung der einschlägigen Planungs- und Förderrichtlinien für Feuerwehrhäuser.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer RLP, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).