AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr Große Kreisstadt Schwandorf
Stammdaten
- Auftraggeber
- Große Kreisstadt Schwandorf, Schwandorf
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
- Frist (Submission)
- 22.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60130000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme ist die fachgerechte und vorschriftgemäße Beförderung von Schulkindern (Grund- und Mittelschüler) an Unterrichtstagen von den Haltestellen an ihren jeweiligen Wohnorten zu den jeweiligen Standorten der Grund- und Mittelschulen sowie zu Sport-, Bad- und Verkehrsunterrichtsfahrten im freigestellten Schülerverkehr im Stadtgebiet der Stadt Schwandorf wie folgt: • Mittelschule Dachelhofen, Dachelhofer Str. 133 in 92421 Schwandorf • Grund- und Mittelschule Kreuzberg, Rachelstr. 21 in 92421 Schwandorf • Grundschule Gerhardingerschule, Kirchengasse 5 in 92421 Schwandorf • Grundschule Klardorf, Zielheimer Straße 21 in 92421 Schwandorf • Grundschule Fronberg, St. Andreas – Str. 3 in 92421 Schwandorf • Grundschule Ettmannsdorf, Hammerstr. 1 in 92421 Schwandorf • Grundschule Lindenschule, Siemensstr. 2 in 92421 Schwandorf • Oberpfalzhalle, Sepp-Simon-Stadion und Erlebnisbad Schwandorf, Schwimmbadstr. 4 in 92421 Schwandorf • Hallenbad und Verkehrsunterrichtgarten, Hallenbadstr. 3 in 92421 Schwandorf und nach Beendigung des Unterrichts von dort wieder zurück zu ihren Schulen oder Haltestellen/Wohnorten, wobei auch mehrere Hin- und Rückfahrten an Schultagen auftreten können. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 39 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.