AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 04:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-354088-2026/

Attraktivierung des "Haus des Gastes" in Dahme

Notice-ID: ted-354088-2026 · Procedure-ID: d394d4dd-b7ec-4152-97cf-c57df551f90a

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Stammdaten

Auftraggeber
Tourismus-Service Dahme, Dahme
Veröffentlicht
22.05.2026
Frist (Submission)
23.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
700.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt "Attraktivierung des Haus des Gastes" in der Gemeinde Dahme. Das bestehende Gebäude soll umfassend saniert, funktional neu geordnet sowie technisch und energetisch modernisiert werden. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung und Attraktivierung des "Haus des Gastes" als zentraler touristischer Anlaufpunkt der Gemeinde. Bestandteil der Maßnahme sind insbesondere die Modernisierung der bestehenden Gebäudestruktur, die Wiederherstellung und funktionale Aufwertung des Theatersaals sowie die Bündelung der bislang auf mehrere Standorte verteilten Einrichtungen des Tourismus-Service Dahme.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).