AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis, Mosbach
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
- Frist (Submission)
- 02.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60130000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Beförderung für die Schülerinnen/Schüler und Schulkindergartenkinder der kreiseigenen Einrichtungen vom Wohnort zu den Schulen bzw. dem Schulkindergarten sowie Außenklassen und zurück.
Lose
10 Lose (max. 10 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 10 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1
- Erfüllungsort
- Buchen
Los 2 — Los 2
- Erfüllungsort
- Buchen
Los 3 — Los 3
- Erfüllungsort
- Mosbach
Los 4 — Los 4
- Erfüllungsort
- Buchen
Los 5 — Los 5
- Erfüllungsort
- Buchen
Los 6 — Los 6
- Erfüllungsort
- Buchen
Los 7 — Los 7
- Erfüllungsort
- Buchen
Los 8 — Los 8
- Erfüllungsort
- Buchen
Los 9 — Los 9
- Erfüllungsort
- Buchen
Los 10 — Los 10
- Erfüllungsort
- Buchen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.09.2026
- Ende
- 24.07.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 47 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).