AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 23:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-35434-2025/

EiCoNeD2025 - Los 5 (Telefonieanschlüsse)

Notice-ID: ted-35434-2025 · Procedure-ID: 9629e15e-dec2-4e35-a2a7-1b616bf79531

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum, Erfurt
Veröffentlicht
06.01.2025
Frist (Submission)
05.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64200000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des Beschaffungsvorhabens EiCoNeD2025 (Einkauf Corporate Network und zugehörige Dienste 2025) für das Corporate Network des Freistaats Thüringen (CNFT) werden die derzeitigen Sprach- und Datenverträge in den folgenden fünf Fachlosen neu ausgeschrieben: Los 1 - WAN Los 2 - LAN Los 3 - Internetzugang Los 4 - TK/UC-System Los 5 - Telefonieanschlüsse Die Ausschreibungsverfahren in den jeweiligen Losen werden zu gegebener Zeit durch separate Bekanntmachungen gestartet. Es besteht die Möglichkeit, sich für ein oder auch für alle Lose zu bewerben. Gegenstand der im Los 5 zu erbringenden Leistungen sind Bereitstellung und Betrieb von zentralen SIP-Trunks und dezentralen Telefonieanschlüssen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).