AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
70421 Notstromaggregate/ BHKW, Reha-Zentrum Ückeritz
Stammdaten
- Auftraggeber
- DRV Bund Einkaufsmanagement Bauleistungen, Berlin
- Veröffentlicht
- 17.04.2026
- Frist (Submission)
- 04.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45330000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Auftrag umfasst u.a. folgende Leistungen: - 2 Stück (Stk) Blockheizkraftwerk (BHKW) 150 kW el. liefern und montieren; - 2 Stk Abgassyst. für BHKW lief. und mont.; - 1 Stk Zu- und Abluftsystem für BHKW-Räume lief. und mont.; - 2 Stk Gas Anlagen zum Anschluss der BHKWs lief. und mont.; - Anpassung des bestehenden Heizungsnetz zur prov. Inbetriebn. der BHKW; - Anschluss Kondensatleitungen an die bestehende Schmutzwasserinstallation; - Elektroanschl. der BHKW inkl. Verkabelung; - Steuerungskomponenten der BHKW inkl. Verkabelung; - 1 Stk Mobile Netzersatzanlage 400 kVA für eine Umbauzeit von insgesamt 12 Monaten bereitstellen inkl. Inspektion/ Wartung; - Demo. der bestehenden BHKW´s (3x85 kW el.) inkl. der zugeh. Betriebs- und Steuertechnik der Gewerke HLSE; - turnusmäß. Wart. und Inspekt. der BHKWs über einen Zeitraum von 4 Jahre Weitere Informationen zum Auftragsvolumen können dem verpreisten Leistungsverzeichnis (KoBe) entnommen werden. Sonstiges: - Dem Bieter wird die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe gegeben. Näheres kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. - Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind einzureichen bis 11.05.2026, 14:00 Uhr. - Eine Auskunftserteilung erfolgt bis 6 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 27.07.2026
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 65 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.