AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 09:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-354661-2026/

Winterdienstarbeiten Stadt Bad Kissingen 2026-2029

Notice-ID: ted-354661-2026 · Procedure-ID: 96863df6-e107-4fc8-8967-08eaf27abd60

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Kissingen, Bad Kissingen
Veröffentlicht
22.05.2026
Frist (Submission)
22.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90620000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Bad Kissingen beabsichtig die Verpflichtung für die Winterdienstsaisons 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 im Rahmen der Ausschreibung: "Durchführung von Winterdienstarbeiten auf Gehwegen und Radwegen der Stadt Bad Kissingen", extern zu vergeben. Die Ausschreibung ist in 12 Lose unterteilt. Eine losweise Vergabe ist vorgesehen. Mit der Auftragserteilung erhält der AN die für ihn maßgebenden Pläne und Streckenlängen für die Durchführung und die Abrechnung der Leistungen in der für ihn erforderlichen Stückzahl. Die Alarmierung zum Winterdiensteinsatz erfolgt durch den AG ebenso wie die Gestellung der Streumittel.

Lose

12 Lose (max. 12 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
31.10.2026
Ende
28.04.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).