AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.06.2026 16:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-354791-2026/

Neubau Rettungszentrum Waldsee | Generalplanung

Notice-ID: ted-354791-2026 · Procedure-ID: 34bacfab-c1d0-49fd-8596-577fb31b96d7

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Rheinauen, Waldsee
Veröffentlicht
22.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.205.652 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das bestehende Feuerwehrhaus der Ortsgemeinde Waldsee befindet sich derzeit in der Ludwigstraße im innerörtlichen Bereich und entspricht in vielerlei Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein modernes Feuerwehrgerätehaus. Sowohl die räumlichen Kapazitäten als auch die technische Ausstattung sind begrenzt. Die Fahrzeughallen bieten nicht ausreichend Platz für den aktuellen Fahrzeugbestand, und die Sozial-, Schulungs- und Lagerbereiche sind räumlich beengt. Darüber hinaus entspricht die verkehrliche Erschließung am jetzigen Standort nicht mehr den sicherheitstechnischen Anforderungen eines schnellen und sicheren Ausrückens der Einsatzkräfte. Außerdem benötigt der Rettungsdienst des Rhein-Pfalz-Kreises ebenso neue Räumlichkeiten, die gegebenenfalls gemeinsam mit dem Feuerwehrgerätehaus in einem Neubau zu einem zentralen Rettungszentrum kombiniert werden sollen. erfolgen.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).