Personenbeförderung 3. Nachtrag Los 1 - Schülerbeförderung
KI Die Stadtverwaltung Rheinberg sucht einen Dienstleister für die Personenbeförderung im Rahmen der Schülerbeförderung.
Gemeinde Ruppichteroth · Ruppichteroth · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Kostenlos beobachten →Die Gemeinde Ruppichteroth benötigt ab dem Schuljahr 2025/2026, mithin zum 27.08.2024, einen Fahrdienstleister für die Beförderung von Schülern zu und von den Schulen Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth; Grundschulverbund Winterscheid-Schönenberg, Hauptstandort Winterscheid; Grundschulverbund Winterscheid-Schönenberg, Teilstandort Schönenberg und Sekundarschule Nümbrecht-Ruppichteroth, Standort Ruppichteroth. Der Vertrag kann um maximal vier weitere Jahre also bis zum Ende des Schuljahres 2029/30 verlängert werden.
Branche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Gemeinde Ruppichteroth sucht einen Fahrdienstleister für den Schülerspezialverkehr ab dem Schuljahr 2025/2026.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
In Form eines Fremdnachweises: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Angebotsfrist).
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestbedingungen: Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens € 10.000.000,00 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen. Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit diesen Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall, eine entsprechende Versicherung bzw. Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abschließt und die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschlusseiner entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist.
In Form einer Eigenerklärung wird gefordert: Die Angabe von mindestens einer Referenz zu Leistungen im Bereich des Schülerspezialverkehrs, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist und die zugrundeliegende Leistung in den letzten drei Jahren erbracht wurde. Für die Erklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Für die Erklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. Für die Erklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. Für die Erklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 LkSG Für die vorstehende Erklärung ist die "Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz". Für die Erklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Russlandbezugs. Für die Erklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 2.121 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Stadtverwaltung Rheinberg sucht einen Dienstleister für die Personenbeförderung im Rahmen der Schülerbeförderung.
KI Gesucht wird die Beförderung von Schulkindern im freigestellten bzw.
KI Die Ausschreibung betrifft die Schülerbeförderung mit einem geschätzten Wert von 6.000.000 EUR.
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