AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
P1013 SdT Editor
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Frist (Submission)
- 22.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Aktuell befindet sich eine Stand-der-Technik-Bibliothek (SdT-Bibliothek) in der Pilotphase. Diese wurde als GitHub-Bibliothek mit Anforderungen initiiert (https://github.com/BSI-Bund/Stand-der-Technik Bibliothek). In diesem Projekt werden zwei Software-Artefakte entwickelt: 1) Editor zur Erstellung von Anforderungen und Zusammenstellung von bestehenden Anforderungen in Kataloge 2) Generator zur Sichtung von Anforderungen und Katalogen sowie Unterstützung im Management dieser zwecks Maßnahmendurchführung und -nachweis Im Ergebnis werden BSI-Mitarbeitende und andere Ersteller von Anforderungsdokumenten somit in die Lage versetzt, nutzerfreundlich in dem Editor Anforderungen und Maßnahmen einzupflegen. Diese fügen sich technisch korrekt in die Stand-der-Technik-Bibliothek ein und werden nach einem automatisierten Prüfprozess im Generator sichtbar. BSI-Mitarbeitende und andere Ersteller von Anforderungsdokumenten benötigen hierfür keine speziellen Kenntnisse bzgl. des OSCAL-Formats. Zielgruppen des BSI (Behörden, Unternehmen) können die Anforderungen übersichtlich in Anwenderkatalogen sichten und werden vom Generator in der Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen unterstützt.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 8 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.