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Bundesstadt Bonn - Lieferung und Etablierung eines Telenotarztsystems
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Lieferung und Etablierung eines Telenotarztsystems
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Lieferung und Etablierung eines Telenotarztsystems inklusive Systemsoftware, Integration in Rettungswagen und Schulungsmaßnahmen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Berufsregister; Handwerksrolle, Handelsregister, IHK (UVgO, VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsatz (UVgO, VgV) - Bewertet wird der Umsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen aus der Telemedizin, insbesondere Telenotfallmedizin und/oder Telemetrie. Mindestjahresumsatz sind 1 Millionen Euro netto pro Jahr. Für den höchsten Wert werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert, werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Zur linearen Abstufung wird folgende Formel verwendet: Gewertete Punktzahl = Bieterumsatz/(Bestwert Bieterumsatz) x 5 Gewichtung: 15%
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Umsatz (UVgO, VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bewertet wird der Umsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen aus der Telemedizin, insbesondere Telenotfallmedizin und/oder Telemetrie. Mindestjahresumsatz sind 1 Millionen Euro netto pro Jahr. Für den höchsten Wert werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert, werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Zur linearen Abstufung wird folgende Formel verwendet: Gewertete Punktzahl = Bieterumsatz/(Bestwert Bieterumsatz) x 5 Gewichtung: 15%.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Referenzen (UVgO, VgV) - Bewertet wird mindestens eine (1) Unternehmensreferenz zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Unter einer vergleichbaren Leistung ist eine Leistung zu verstehen, die sowohl die Lieferung, Installation, Integration als auch den Betrieb von Telenotarztsystemen (mindestens eine (1) angeschlossene TNA-Zentrale und mehrere angeschlossene RTW) in Deutschland nachweist. Hierzu wird ebenfalls auf die beiliegende Prozessbeschreibung der Auftraggeberin verwiesen. Die geschilderten Prozesse sollen vergleichbar auch bei den angegebenen Referenzkunden derzeit abgebildet sein. Zudem liegt nur dann eine vergleichbare Leistung vor, wenn sich aus der Referenzangabe ergibt, dass der Betrieb des Telenotarztsystems in mindestens 500 Realeinsätzen nachweisbar ausgeübt wurde. Es ist mindestens eine (1) entsprechende Referenz nach dem definierten Vergleichbarkeitsmaßstab aufzuzeigen. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren nach 2020 erbracht und angeschlossen wurden. Der Auftraggeber bewertet die Referenz sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter dem Aspekt des Kostenvolumens, der Komplexität, der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie mindestens eine, aber nicht mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers. Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet: 5 Punkte = bei Übererfüllung 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen 1 Punkte = bei deutlichen Einschränkungen 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung Gewichtung: 70%
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Referenzen (UVgO, VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bewertet wird mindestens eine (1) Unternehmensreferenz zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Unter einer vergleichbaren Leistung ist eine Leistung zu verstehen, die sowohl die Lieferung, Installation, Integration als auch den Betrieb von Telenotarztsystemen (mindestens eine (1) angeschlossene TNA-Zentrale und mehrere angeschlossene RTW) in Deutschland nachweist. Hierzu wird ebenfalls auf die beiliegende Prozessbeschreibung der Auftraggeberin verwiesen. Die geschilderten Prozesse sollen vergleichbar auch bei den angegebenen Referenzkunden derzeit abgebildet sein. Zudem liegt nur dann eine vergleichbare Leistung vor, wenn sich aus der Referenzangabe ergibt, dass der Betrieb des Telenotarztsystems in mindestens 500 Realeinsätzen nachweisbar ausgeübt wurde. Es ist mindestens eine (1) entsprechende Referenz nach dem definierten Vergleichbarkeitsmaßstab aufzuzeigen. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren nach 2020 erbracht und angeschlossen wurden. Der Auftraggeber bewertet die Referenz sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter dem Aspekt des Kostenvolumens, der Komplexität, der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie mindestens eine, aber nicht mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers. Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet: 5 Punkte = bei Übererfüllung 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen 1 Punkte = bei deutlichen Einschränkungen 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung ? Gewichtung: 70%.
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Durchschnittliche Personalstärke
Beschäftigtenzahl - jahresdurchschn. Anzahl (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU)) - Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte. Maßgeblich ist die Mitarbeiteranzahl zum 01.01. eines jeden Jahres. Für den höchsten Wert eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert, werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Zur linearen Abstufung wird folgende Formel verwendet: Gewertete Punktzahl = Beschäftigtenanzahl / (Bestwert Beschäftigtenanzahl) x 5 Gewichtung 15%
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Durchschnittliche Personalstärke
Beschäftigtenzahl - jahresdurchschn. Anzahl (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU)) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte. Maßgeblich ist die Mitarbeiteranzahl zum 01.01. eines jeden Jahres. Für den höchsten Wert eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert, werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Zur linearen Abstufung wird folgende Formel verwendet: Gewertete Punktzahl = Beschäftigtenanzahl / (Bestwert Beschäftigtenanzahl) x 5 Gewichtung: 15%.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
Preiseinschätzung
Basierend auf 63 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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