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BOE - Abbruch-, Erd- und Rohbauarbeiten
Stadt Bönnigheim · Bönnigheim · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Das Schulzentrum setzt sich aus der Ganerbenschule, der Sophie La Roche-Realschule und dem Alfred-Amman-Gymnasium zusammen. In Bau II sind derzeit 9 Klassenzimmer der Klassenstufe 5 bis 10 und 3 Fachräume untergebracht. Da die aktuellen räumlichen Gegebenheiten der Funktion nicht mehr gerecht werden, sind umfangreiche Umbaumaßnahmen und eine Erweiterung des Gebäudes Bau II durch eine Aufstockung in Holzrahmenbauweise vorgesehen. Geplant ist die Schaffung einer neuen Mensa, neue Schulräume und neue Räumlichkeiten für die Bücherei. An das bestehende Gebäude wird im Norden und Westen angebaut und das bestehende 1.OG in den derzeit noch eingeschossigen Bereichen auf die Form des neuen EG erweitert. Anschließend erfolgt eine komplette Aufstockung um ein weiteres Geschoss (2.OG). Der Rohbau des Bestandes wird weitgehend erhalten und für die Aufstockung ertüchtigt. Des Weiteren werden neue Aufzuganlagen hergestellt um die Barrierefreiheit im gesamten Gebäude gewährleisten zu können. Einige Bauteile des Bestandes, insbesondere ein Teil der Fensterelemente aus dem Jahr 2009 und einige Fassaden-Stahlbetonfertigteile, sollen ausgebaut und in der Erweiterung wieder eingebaut und weiter verwendet werden. Um während der Bauzeit einen uneingeschränkten und möglichst reibungslosen Betrieb zu gewährleisten wird hierfür bauseits ein provisorisches Schulgebäude errichtet, in dem die Klassen ausgelagert werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Abbruch-, Erd- und Rohbauarbeiten für die Erweiterung und Aufstockung des Schulzentrums Bau II.
- Es werden neue Räumlichkeiten (Mensa, Schulräume, Bücherei) geschaffen und das Bestandsgebäude ertüchtigt.
- Die Barrierefreiheit wird durch neue Aufzugsanlagen gewährleistet.
- Teile des Bestandes (Fenster, Fassadenteile) sollen wiederverwendet werden.
- Ein provisorisches Schulgebäude wird zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs errichtet.
Die Ausschreibung betrifft Abbruch-, Erd- und Rohbauarbeiten für die Erweiterung und Aufstockung eines Schulzentrums in Holzrahmenbauweise.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der AG weist darauf hin, dass er nach seiner Einschätzung kein Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist, so dass die Vorschriften des GWB auch zum Nachprüfungsverfahren nicht anwendbar sind. Unbeschadet dessen weist er auf folgendes hin: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 109 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Albert Amos GmbH & Co. KGZuschlagswert 1.292.951 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.321 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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