AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/0197102d-fce2-4313-8e06-f00d6fbd5a40/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 01.08.2026 23:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-355701-2025/

Gerüst Sanierung Liebenauschule Neckartailfingen

Notice-ID: ted-355701-2025 · Procedure-ID: 0197102d-fce2-4313-8e06-f00d6fbd5a40

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Neckartailfingen, Neckartailfingen
Veröffentlicht
28.05.2025
Frist (Submission)
30.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
70.984 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Neckartailfingen plant die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Liebenauschule in Neckartailfingen. Der zweigeschossige Betonbau wurde im Jahr 1968/69 in Massivbauweise erstellt und 1981 um ein zweites Obergeschoss in Holzbauweise erweitert. Neben der Sanierung des Bestand wird das zweite Obergeschoss durch einen Neubau in Holz ersetzt und das Gebäude um eine zusätliches Treppenhaus mit Aufzug und WC´s erweitert. Die in dieser Leistungsbeschreibungen zusammengefassten Gerüstbauarbeiten bestehen u.A. aus folgenden Bereichen: ca. 2.600 m² Fassadengerüst Lastklasse 4 und Breitenklasse W 09, Höhe oberste Gerüstlage bei ca. 12,20 m, Gebrauchsüberlassung ca. 8 Monate.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.10.2025
Ende
29.05.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).