AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 10:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-355754-2026/

Deutschland – Werkstattausrüstung – Schwerlasthubtische für die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Neues Werk Cottbus

Notice-ID: ted-355754-2026 · Procedure-ID: 9caf16c2-5d7e-4a5f-8011-e305d8349bd1

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49)
Veröffentlicht
26.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
43800000 — Bergbau- und Bohrgeräte
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Im Zuge des Projektes „Neues Werk Cottbus“ (NWC) plant die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH den Neubau eines Instandhaltungswerkes für die schwere Instandhaltung von elektrischen Triebzügen auf dem Gelände des bereits bestehenden Werkes Cottbus. Zur Sicherung der Verfügbarkeit wurde der Neubau in zwei separate Abschnitte/Hallen unterteilt. Während die Halle 2 bereits Anfang 2024 in Betrieb genommen wurde, befindet sich die Halle 1 aktuell in Entstehung. Die Inbetriebnahme ist für Anfang 2027 vorgesehen. In Halle 1 werden drei ebenerdige Bearbeitungsgleise (Schienenoberkante = Fußbodenniveau) errichtet, auf denen – unter anderem – der Tausch von Unterflur-Komponenten erfolgen soll. Mittels einer Hebebockanlage wird das Fahrzeug zunächst angehoben. Im Anschluss soll die zu tauschende Komponente (samt einem dazugehörigen Ladungsträger) nach unten abgesenkt und seitlich unter dem Fahrzeug hervorgeholt werden. Hierfür sollen selbstfahrende Schwerlasthubtische zum Einsatz kommen, die als Gegenstand dieser Ausschreibung betrachtet werden.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Kreitzler Industriebühnen GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).