AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.06.2026 09:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-355867-2025/

VMware/Omnissa - Rahmenvereinbarung für Hochschulen/Universitäten

Notice-ID: ted-355867-2025 · Procedure-ID: e81ba304-f90c-4c0c-92fa-c2a41d1a31ba

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Stammdaten

Auftraggeber
PSITA eG - Public Sector IT Alliance — Frankfurt University of Applied Sciences — Hochschule Fulda — Justus-Liebig-Universität Gießen — Universität Kassel — Philipps-Universität Marburg — Hochschule Geisenheim University — Hochschule RheinMain — Technische Universität Darmstadt — Hochschule Darmstadt
Veröffentlicht
03.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
5.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Ausschreibungsgegenstand von Los 1 umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über den Bezug von Softwarelizenzen VMware. Die Einzelheiten (insb. zur Höchstmenge) ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und des Preisblattes für Los 1. — Der Ausschreibungsgegenstand von Los 2 umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über den Bezug von Softwarelizenzen Omnissa. Die Einzelheiten (insb. zur Höchstmenge) ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und des Preisblattes für Los 2.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
evoila GmbH · SoftwareONE Deutschland GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).