AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E74966612) · Abgerufen am 01.10.2026 13:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-356045-2026/

Sanierung der Fenster am Lichtenberg Gymnasium in Cuxhaven

Notice-ID: ted-356045-2026 · Procedure-ID: 1349654c-9b0e-4520-aaf1-369c4f77d126

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven
Veröffentlicht
23.05.2026
Frist (Submission)
23.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es ist geplant, an den sanierten Fassaden des Lichtenberg-Gymnasium folgendes einzubauen: - 37 Holzfenster in verschiedenen Ausführungen (West Fassade) - 20 Raffstores mit entsprechenden Steuerungseinheiten, Antrieben und Bedienern (West Fassade) - 1 Holztür (West Fassade) - 35 Holzfenster in verschiedenen Ausführungen (Ost Fassade) - 35 Raffstores mit entsprechenden Steuerungseinheiten, Antrieben und Bedienern (Ost Fassade) Ein Teil der Leistung ist zudem die Werkstatt- Montageplanung sowie statische und bauphysikalische Nachweise.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.11.2026
Ende
16.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Vergabe und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).