Mindestumsatz (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mindestjahresumsatz mit vergleichbaren Aufträgen in Höhe von min. 1.500.000,00 EUR netto.
Der Mindestjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht
worden sein. Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form einzureichen.
Geeignete Formen sind:
(1) Bankerklärungen,
(2) Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder
(3) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu
belegen sind.