AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Installation von Straßenmobiliar – Erstellung und Inbetriebnahme von mindestens 15 Stück Polleranlagen in Hamburg, Ersatzteillieferung und Bereitstellung einer zentralen Software zur Steuerung und Fernüberwachung aller Polleranlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
- Veröffentlicht
- 17.06.2024
- Frist (Submission)
- 24.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45233293 — Bauleistungen
- Branche
- Bildung & Forschung
Beschreibung
Gemäß Leistungsbeschreibung und dem Langtext-Leistungsverzeichnis beinhaltet die Beschaffung: 1. Liefer- und Bauleistungen zu Polleranlagen (POA) gemäß Leistungsbeschreibung Abschnitt 2 - die Lieferung der Hardware für automatisch versenkbare Polleranlagen, einschließlich aller notwendigen Komponenten - die Montage und Inbetriebnahme der Hardware einschließlich aller dafür erforderlichen Tiefbauarbeiten und Absperrmaßnahmen, - Jede POA muss optisch in einem gleichen Erscheinungsbild ausgestattet sein, wenngleich der Ausstattungsumfang in der Anzahl der benötigten Komponenten je nach Standort variieren kann. - Die Bedienung der POA durch durchfahrtsberechtigte Fahrzeuge erfolgt je nach Benutzergruppe über automatische kamerabasierte Kennzeichenerkennung, B-Schlüssel, Zahlencode und Funksender. - Ebenso sind spezielle Bedienabläufe für Notfall- und Einsatzfahrzeuge (BOS-Dienste) vorgesehen. - Der Prozess der Erteilung und Verwaltung der Durchfahrtsberechtigungen erfolgt durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) oder bei Anliegen kürzerer Dauer durch das Polizeikommissariat (PK). 2. Lieferleistung Software Polleranlagen (PSW) inklusive Support gemäß Leistungsbeschreibung Abschnitt 3 und EVB-IT-Erstellungsvertrag: Der Auftraggeber erwirbt ein zeitlich unbegrenztes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an der installierten Software des Anbieters und, sofern es sich um Drittsoftware (Betriebssysteme, Datenbanken, Virenscanner etc.) handelt, das Seitens des Herstellers zugesicherte Lizenzrecht zur zeitlich unbegrenzten Nutzung. Über eine Softwareschnittstelle werden die Daten an eine zentrale Pollersoftware (PSW) übermittelt. Die PSW wird von HHVA betrieben und ist per abgesicherte Internetverbindung mit allen POA´s verbunden. Die Software dient zur Fernüberwachung und Fernsteuerung der Anlagen sowie zur Übermittelung der Durchfahrtsberechtigungen an die jeweilige POA. Leistungsumfang entspricht im Wesentlichen: die Lieferung der Software, einschließlich aller dafür erforderlichen Programmierungsarbeiten, - die Installation und Inbetriebnahme der POA-Software auf einem durch den AG bereitgestellten Server, einschließlich aller Programmierungen zur Herstellung der Schnittstellen, - die Anbindung jeder installierten POA an die PSW Treten Störungen an den POA auf, so werden diese über die PSW an die HHVA-Einsatzleitstelle gemeldet, so dass die HHVA-Mitarbeiter umgehend entsprechende Entstörungsmaßnahmen einleiten können. Die Wartung und Entstörung der Polleranlagen findet im Regelfall durch den Auftraggeber HHVA statt. 3. Anwenderschulung gemäß Leistungsbeschreibung Abschnitt 4: - Anwenderschulungen zur Bedienung der Software Im Rahmen der Inbetriebnahme der PSW sind die Mitarbeiter des AG sowie Mitarbeiter von Polizei und Feuerwehr, welche die PSW bedienen, in der Softwareanwendung zu schulen. - Anwenderschulung zur Wartung, Entstörung und Instandsetzung der POA. Im Rahmen der Abnahme sind die Servicemitarbeiter des AG für die Durchführung von Arbeiten an POA zur Wartung, Entstörung und Instandsetzung in Theorie und Praxis zu schulen. 4. Ersatzteile gemäß Leistungsbeschreibung 6.19: Für den Betrieb der POAs sind dem Auftraggeber für die Einsatzdauer der POAs von voraussichtlich 15 Jahren Ersatzteile und Zubehör zu liefern. Diese erforderliche Ersatzteile für die POAs sind vom Auftragnehmer zu benennen und gemäß Ersatzteil-Preisliste zu liefern. Ausführungszeiten: - Die Lieferzeit für die Realisierung der Software "PSW" darf 8 Kalenderwochen ab Zuschlagserteilung nicht überschreiten. - Die Lieferzeit der Komponenten für eine POA, sowie der Termin für die Montage und Inbetriebnahme darf maximal 8 Kalenderwochen nach Abrufbestellung betragen. - Bis zum 31.10.2024 sind zwei Polleranlagen (POA) an vom AG benannten Standorten zu errichten sowie die zentrale Software (PSW) voll funktionsfähig zu realisieren und in Betrieb zu nehmen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.07.2024
- Vergabeergebnis