AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHKGK/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 18:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-356436-2026/

VE 62.4-1 - restliche Arbeiten erw. Rohbau, Komplettsanierung Rathaus Potsdam, 14469 Potsdam

Notice-ID: ted-356436-2026 · Procedure-ID: 45f4117e-4862-4bec-8dc2-98facd216d93

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunaler Immobilien Service Potsdam (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, Potsdam
Veröffentlicht
21.05.2026
Frist (Submission)
09.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
279.970 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

VE 62.4-1 - restl. Arbeiten erw. Rohbau: - ca. 25 m³ Ziegelmauerwerk abbrechen - ca. 850 m² Innendeckenputz abschlagen - ca. 850 m² Innendeckenputz herstellen - ca. 500 m² Innenwandputz herstellen - ca. 2.000 m Installationsschlitze schließen (ausmauern + verputzen) - ca. 70 St. Wanddurchbrüche bis 400 cm² schließen (ausmauern) - ca. 135 St. Deckendurchbrüche schließen durch ausbetonieren

Vertragslaufzeit

Beginn
20.07.2026
Ende
25.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).