AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d4c764e5-ffda-432f-8b91-d9670d9c5008) · Abgerufen am 07.08.2026 07:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-356684-2024/

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines Patientenportals samt Einführung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagementsystems

Notice-ID: ted-356684-2024 · Procedure-ID: 881665a9-ab0a-4ef3-aa22-64f8ac00c4e2

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirkskrankenhaus Augsburg, Augsburg
Veröffentlicht
13.06.2024
Frist (Submission)
16.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48180000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Mit dem gegenständlichen Beschaffungsvorhaben wird eine Rahmenvereinbarung über • die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines Patientenportals nebst Serviceleistungen sowie • die Einführung eines Entlass- und Überleitungsmanagementsystems nebst Ser-viceleistungen ausgeschrieben. Die jeweilige Rahmenvereinbarung wird nach Maßgabe des § 21 Abs. 2, und 3 VgV mit einem Vertragspartner als Auftragnehmer abgeschlossen und der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils durch Beauftragung der einzelnen Auftraggeber anhand einer vorhabenspezifischen Projektierung (Einzelabruf). Das Beschaffungsvorhaben über die Bereitstellung eines Patientenportals nebst Serviceleistungen sowie die Einführung eines Entlassmanagementsystems nebst Serviceleistungen werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in den nachfolgend definierten Losen mit dem folgenden Leistungsumfang vergeben. Im Einzelnen: • Los 1: Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenportals nebst Serviceleistungen sowie • Los 2: Einführung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagementsystems nebst Serviceleistungen. Es ist beabsichtigt, die Leistungen in den vorgenannten Losen zu vergeben. Dabei können die Bieter nach Maßgabe von § 30 Abs. 1 VgV für jedes einzelne Los oder aber für mehrere Lose bzw. sämtliche Lose (Los 1 und Los 2) ein Hauptangebot abgeben. Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können des als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Anforderungs- und Kriterienkatalog (Leistungsverzeichnis) sowie der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Umfang der vertraglichen Leistungspflichten Patientenportal (Los 1) Das interoperable Patientenportal muss das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement ermöglichen. Mit den Funktionalitäten des Patientenportals müssen zwingend und nachweislich • die MUSS-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.2 der KHZG-Förderrichtlinie zum Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV und • die übergreifenden technischen sowie Interoperabilitätsstandards gemäß Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 der KHZG-Förderrichtlinie zu § 19 Abs. 2 und Abs. 3 KHSFV erfüllt werden. Zu den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen zählen u.a.: • Bereitstellung eines zentralen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals gemäß den technischen, organisatorischen und strukturellen Anforderungen, • Integration und Implementierung eines zentralen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals und dabei insbesondere die Realisierung von Schnittstellen zu den Bestandssystemen KIS, • Schulungsleistungen, • Unterstützungsleistungen im Sinne eines Projektmanagements sowie • Betriebs- und Serviceleistungen. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Komponenten samt den jeweiligen Leistungsanforderungen an diese sind der Leistungsbeschreibung als Anlage 1 des Teils F.1 sowie dem Anforderungs- und Kriterienkatalog als Anlage 2 des Teils F.1 („Angebotsunterlagen (Rahmenvertrag nebst Anlagen)“) zu entnehmen. Der Auftragnehmer hat auf eine enge technische Verzahnung zwischen dem Patientenportal und der relevanten IT-Systemumgebung zu achten, um die Abstimmungsarbeiten an den Schnittstellen zu reduzieren und damit auch im Betrieb der Kliniken die Zuverlässigkeit zu erhöhen. Darüber hinaus sind sämtliche Leistungen vom Auftragnehmer unter Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Klinikbetriebs und stets in enger Abstimmung mit den Auftraggebern zu erbringen. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass unter anderem der Umfang von Abstimmungen und der Aufwand für Schnittstellenrealisierungen durch Ausarbeitung eines Prozess- und Implementierungsstandard unmittelbar nach Auftragserteilung soweit wie möglich reduziert wird, um eine effiziente Umsetzung des Projekts im Laufe des Jahres 2025 sicherstellen zu können. — Umfang der vertraglichen Leistungspflichten Entlass- und Überleitungsmanagementsystem (Los 2): Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement soll dazu dienen, einen strukturierten Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern zu ermöglichen. Mit den Funktionalitäten des Entlass- und Überleitungsmanagementsystems müssen zwingend und nach-weislich • die MUSS-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.2.3 der KHZG-Förderrichtlinie zum Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV und • die übergreifenden technischen sowie Interoperabilitätsstandards gemäß Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 der KHZG-Förderrichtlinie zu § 19 Abs. 2 und Abs. 3 KHSFV erfüllt werden. Zu den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen zählen u.a.: • Bereitstellung und Implementierung des Entlass- und Überleitungsmanagementsystems in die vorhandene IT-Struktur der Auftraggeber und dabei insbesondere die Realisierung von Schnittstellen zum KIS • Schulungsleistungen sowie • Betriebs- und Serviceleistungen. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Komponenten samt den jeweiligen Leistungsanforderungen an diese sind der Leistungsbeschreibung als Anlage 1 des Teils F.2 sowie dem Anforderungs- und Kriterienkatalog als Anlage 2 des Teils F.2 („Angebotsunterlagen (Rahmenvertrag nebst Anlagen)“) zu entnehmen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).