AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Siebüberlauf
Stammdaten
- Auftraggeber
- RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts, Siegburg
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
- Frist (Submission)
- 25.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts (RSAG AöR) hat ab dem 1. Januar 2027 die Verwertung des Siebüberlaufs des Kompostwerkes Swisttal-Miel neu zu vergeben, da der derzeitige Vertrag Ende des Jahres 2026 ausläuft. Die zu vergebenden Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben. Es sind die folgenden Mengen zu übernehmen und Leistungen zu erbringen: - Übernahme, Transport und Verwertung von 3.000 - 4.500 Mg/a Siebüberlauf am Standort Swisttal-Miel (Auswertungsgröße: 3.750 Mg/a) ab dem 1. Januar 2027. Inkl. folgender Leistungen: - Übernahme und Verwiegung des Siebüberlaufs an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle (= Kompostierungsanlage Swisttal-Miel) - Transport des übernommenen Siebüberlaufs zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n inkl. der notwendigen Verwiegungen - Verwertung des übernommenen Siebüberlaufs (ASN 190501, 190503, 191207) - Entsorgung der im Siebüberlauf enthaltenen Störstoffe Weitere Rahmenbedingung: - Technikoffene Ausschreibung, es wird keine bestimmte Behandlungstechnik vorgegeben.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 48 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.