AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0MSC0/documents) · Abgerufen am 27.09.2026 14:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-356873-2026/

Phasenschiebertransformatoren (PST) 150 MVA für die UW Leinhausen und Linden

Notice-ID: ted-356873-2026 · Procedure-ID: af4c7724-34db-4e4e-9480-815fb549194f

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Stammdaten

Auftraggeber
enercity AG, Hannover
Veröffentlicht
21.05.2026
Frist (Submission)
22.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
31170000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die PST dienen der Kopplung zweier 110?kV?Netzgruppen und ermöglichen einen regelbaren Wirkleistungsaustausch von 0-150 MVA sowie einen definierten Blindleistungsausgleich. Bestandteil der Leistung sind zudem Planungsleistungen für Regelung und Selektivschutz, sämtliche Prüfungen, Einweisungen und die vollständige technische Dokumentation. Pos. 1 - PST UW LEI: Werkprüfung: März 2030 Anlieferung und Aufbau: Juli 2030 Inbetriebnahme & Probebetrieb: November 2030 Pos. 2 - PST UW LIN: Werkprüfung: März 2030 Anlieferung und Aufbau: Juli 2030 Inbetriebnahme & Probebetrieb: November 2030

Vertragslaufzeit

Beginn
30.11.2026
Ende
30.11.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).