AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Sanierung und Erweiterung des Kindergartens „Am Bremig“ Rottendorf – Objektplanung Gebäude und Innen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Rottendorf
- Veröffentlicht
- 17.06.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2 / LPH 3+4) sowie Beraten und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen) Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. Ein Vorkonzept als Grundlage für die weitere Bearbeitung liegt vor. Der Architekt wird gebeten zu überprüfen ob mit dem vorliegenden Konzept bereits (Teil-)Leistungen der LPH 1 + 2 erbracht wurden ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. ● Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. ● Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 168 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis