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Neubau des Rathauses in Straelen - Schadstoffsanierungs- und Abbrucharbeiten
Stadt Straelen · Straelen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Schadstoffsanierungs-und Abbrucharbeiten im Rahmen des Neubaus des Rathauses in Straelen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Schadstoffsanierungs- und Abbrucharbeiten im Rahmen des Neubaus des Rathauses in Straelen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Der Bieter muss zum Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem er niedergelassen ist, eingetragen sein. Der Nachweis erfolgt mit der Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen, die mit dem Angebot einzureichen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, weitergehende Eintragungsnachweise (Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle) einzufordern. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten weisen die entsprechende Eintragung auf Anforderung der Vergabestelle in einem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister ihres Niederlassungsstaates gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU nach. Für Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eintragung im jeweiligen Berufs-/Handelsregister nachweisen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder sich verpflichten, im Auftragsfall eine solche abzuschließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen: - Personenschäden: mindestens 5,0 Mio. Euro - Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): mindestens 3,0 Mio. Euro - Maximierung: jeweils mind. zweifach pro Jahr Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen oder über die Verpflichtung, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen, vorzulegen. Spätestens vor Auftragsbeginn ist die Vorlage einer Deckungszusage des Versicherers oder eines gültigen Versicherungsscheins erforderlich, aus dem die geforderten Deckungssummen und die zweifache Maximierung hervorgehen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter muss einen durchschnittlichen Jahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 1.000.000,00 EUR nachweisen. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Unternehmens. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen, die mit dem Angebot einzureichen ist. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind geeignete Belege (z. B. Jahresabschlüsse, Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters) vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert. Sofern sich der Bieter zum Nachweis des Mindestjahresumsatzes auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe gemäß § 6d VOB/A/EU), ist eine Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Der Bieter hat Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vor Ablauf der Angebotsfrist (2021-2025) nachzuweisen. Maßgeblich ist, dass die jeweiligen vergleichbaren Leistungen (PCB-Sanierung und/oder Asbestentfernung) bis zum 31.12.2025 vollständig abgeschlossen wurden (abnahmereife Fertigstellung der vom Bieter übernommenen Leistung). Die Fertigstellung des zugehörigen Gesamtprojekts ist nicht erforderlich. Referenzen sind vergleichbar, wenn sie sich auf Schadstoffsanierung (insbesondere PCB- oder Asbestsanierung) oder auf Abbrucharbeiten mit Schadstoffbeteiligung beziehen und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: - Entfernung von PCB-Fugenmassen von mindestens 400 lfdm, oder - Entfernung asbesthaltiger Wandputze in Bestandsgebäuden von mindestens 100 m². Es gilt folgende Mindestanzahl für die vorzulegenden Referenzen: Der Bieter hat mindestens zwei vergleichbare Referenzen mit der Entfernung von PCB-Fugenmassen (je mindestens 400 lfdm) sowie mindestens zwei vergleichbare Referenzen mit der Entfernung asbesthaltiger Wandputze (je mindestens 100 m²) nachzuweisen. Eine Referenz kann für beide Kategorien verwendet und gewertet werden, sofern sie die jeweiligen Mindestanforderungen für PCB-Fugenmassen und asbesthaltige Wandputze gleichzeitig und jeweils vollständig erfüllt. Bei Bietergemeinschaften können die Referenzen von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eingebracht werden; die Mindestanzahl der geforderten Referenzen je Kategorie ist jedoch insgesamt zu erfüllen. Die Referenzen sind mit dem Angebot anhand der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt) mit den dort geforderten Angaben nachzuweisen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter Referenzbescheinigungen der Auftraggeber oder gleichwertige Nachweise vorzulegen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Für die angebotenen Leistungen ist der Nachweis einer behördlichen Zulassung (Erlaubnis) für den Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten gemäß § 11 a Abs. 3 GefStoffV i.V.m. Anhang I Nr. 3.4 GefStoffV oder ein vergleichbarer Nachweis erforderlich. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, ob die Zulassung bereits vorliegt oder - sofern noch nicht vorhanden - bis spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, ist die Zulassung im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 23.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.199 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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