AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 20:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-357487-2026/

Neubau der Martin-Niemöller Gesamtschule_ Estricharbeiten Nord

Notice-ID: ted-357487-2026 · Procedure-ID: 7b015e57-1a9c-4322-9af7-1ca790b29199

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen, Bielefeld
Veröffentlicht
22.05.2026
Frist (Submission)
24.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45313100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück mit hierauf jeweils zu errichtenden Baukörpern: BA Süd Baugrundstücksgröße: ca. 8.995 m2 maximale Grundfläche: ca. 3.457 m2 (Sockelgeschoss) Bruttorauminhalt: ca. 37.674 m3 (Kategorie R) Bruttogeschossfläche: ca. 7.128 m2 (Kategorie R) Max. Bauwerkshöhe OK Attika: 14,75 m BA Nord Baugrundstücksgröße: ca. 11.960 m2 maximale Grundfläche: ca. 7.549 m2 (Sockelgeschoss) Bruttorauminhalt: ca. 89.887 m3 (Kategorie R) Bruttogeschossfläche: ca. 16.927 m2 (Kategorie R) Max. Bauwerkshöhe OK Attika: 21,80 m

Vertragslaufzeit

Beginn
09.11.2026
Ende
04.02.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
72 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).